Rechtsprechung
BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Zurechnung - Rechtsanwalt - Eingehende Post - Dringlichkeit - Zuverlässigkeit - Bürokraft
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 861
- MDR 1974, 566
- VersR 1974, 699
- DB 1974, 1111
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1970 - VIII ZR 230/68
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Die von dem Beklagten zu 2 eingelegte Berufung konnte die Frist für die Beklagte zu 1 nicht wahren, weil eine Gesellschaft und ihr(e) Gesellschafter keine notwendige Streitgenossenschaft bilden (BGHZ 54, 251). - BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52
Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Auch damit wahrte er, insbesondere weil es um mehrere Beklagte ging und wegen des aus dem Brief zu ersehenden Ablaufs der Berufungsfrist noch am selben Tage (BGHZ 6, 369, 372), nicht die nach der Sachlage gebotene äußerste Sorgfalt. - BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59
Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Da eine besondere Form für die Beglaubigung in der Zivilprozeßordnung nicht vorgesehen ist (BGHZ 31, 32, 36), hängt ihre Wirksamkeit nicht davon ab, ob sie auf der Urkunde selbst oder - wie hier - auf einem besonderen Bogen steht, und in welcher Weise dieser mit der Urkunde verbunden ist. - BGH, 29.09.1959 - VIII ZB 5/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Entgegen der Meinung der Beklagten zu 1 genügte die Zustellung einer beglaubigten Abschrift von einer Ausfertigung des landgerichtlichen Urteils, um die Berufungsfrist nach §§ 317, 198, 170 ZPO in Lauf zu setzen (BGH, Beschl. v. 29.9.59 - VIII ZB 5/59, LM ZPO § 317 Nr. 3). - RG, 16.05.1940 - II B 4/40
1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk …
Auszug aus BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Es muß nur eindeutig erkennbar sein, daß die Übereinstimmung des gesamten Inhalts der zuzustellenden Urkunde mit dem des Originals beglaubigt werden soll (RGZ 164, 52, 54).
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 26/16
Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Anforderungen an eine dem Beklagten …
Wenn der Beglaubigungsvermerk aber im Übrigen eindeutig erkennen lässt, dass er sich auf den ganzen Inhalt eines Dokuments erstreckt, schließt dies auch ein Anbringen des Vermerks neben dem zu beglaubigenden Text (vgl. RGZ 164, 52, 54) oder auf einem besonderen Bogen nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1974 - II ZB 13/73, NJW 1974, 861 unter I [juris Rn. 5];… vom 27. Mai 1974 - VII ZB 5/74, NJW 1974, 1383 unter II a [juris Rn. 12] für die Beglaubigung durch die angefügte Zustellbescheinigung). - KG, 06.01.2005 - 16 UF 114/04
Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur täglichen Durchsicht der E-Mails
Dem Anwalt obliegt die tägliche Postdurchsicht im Hinblick auf laufende Fristen und alsbald zu erledigende Aufträge auch dann, wenn er allgemein angeordnet hat, dass eine zuverlässige Bürokraft die Eingänge auf ihre Eilbedürftigkeit durchzusehen und sofort vorzulegen hat (BGH NJW 1974, 861). - BGH, 29.02.1996 - III ZB 2/96
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Fehler des …
Bei Einhaltung einer derartigen allgemeinen Anweisung hätte die stellvertretende Bürovorsteherin des Berufungsanwalts, als sie am 4. Oktober 1995 die gesamte eingehende Post vorliegen hatte und mit einem Stempel versah, entweder selbst die Schriftstücke durchsehen, den Rechtsmittelauftrag des Korrespondenzanwalts des Beteiligten zu 1 aussondern und an den Rechtsanwalt weiterleiten müssen, oder sie wäre gehalten gewesen, eine gut geschulte Bürokraft mit dieser Aufgabe zu betrauen (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Februar 1974 - II ZB 13/73 - LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 27).
- BGH, 20.12.1984 - III ZB 37/84
Anwaltsbüro - Auffällige Häufung - Mangel - Berufungsbegründungsfrist - Bedenken …
Bei dieser Sachlage bedarf die Frage keiner Stellungnahme mehr, ob den Verfahrensbevollmächtigten an der Fristversäumung auch deshalb ein Verschulden trifft, weil er den Entwurf eines Antrages des erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - nachdem er ihn in der eingegangenen Post gesehen hatte - nicht zur sofortigen Vorlage mit den Handakten herausgenommen hatte (vgl. dazu BGH VersR 1974, 699). - BGH, 10.02.1994 - VII ZB 25/93
Zugang des Berufungsmandats beim zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten einen …
Er muß durch eine allgemeine Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, daß ihm Posteingänge gesondert vorgelegt werden (BGH, Beschluß vom 21. Februar 1974 - II ZB 13/73 = NJW 1974, 861; Beschluß vom 23. Oktober 1980 - VII ZB 19/80 = VersR 1981, 79; Beschluß vom 19. Januar 1989 - X ZB 22/88, in juris dokumentiert). - BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der …
Der Rechtsanwalt ist nämlich verpflichtet, jeden Posteingang selbst daraufhin durchzulesen, ob er sofort bearbeitet werden muß (BGH, Beschl. v. 21.2.1974 - II ZB 13/73 = LM ZPO § 233 (Fd) Nr. 27). - BFH, 13.03.1997 - III B 185/96
Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Denn ein Rechtsanwalt darf, ohne daß ihm Organisationsverschulden zur Last fällt, nicht -- über die bloße Berechnung und Notierung von Fristen und die Überwachung so notierter Fristen hinaus -- seinem Büropersonal völlig selbständig die Prüfung überlassen, ob durch ein Schriftstück eine Frist in Lauf gesetzt wird; er darf insbesondere nicht darauf verzichten, sich die auf Anordnung eines Gerichts förmlich zugestellte Post selbst vorlegen zu lassen und durchzusehen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 16. August 1990 BReg 2 Z 88/90, Monatsschrift für Deutsches Recht 1990, 1125; Beschlüsse des BGH vom 2. Juli 1980 IV b ZB 516/80, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1980, 2261, sowie vom 21. Februar 1974 II ZB 13/73, NJW 1974, 861, und vom 11. März 1980 X ZB 4/80, NJW 1980, 1846). - ArbG Frankfurt/Main, 11.07.1974 - 11 Ca 254/74 Ein Rechtsanwalt muß die Berechnung der Einspruchsfrist bei arbeitsgerichtlichen Versäumnisurteilen selbst vornehmen und kann diese nicht seinem gut ausgebildeten und zuverlässigen Bürovorsteher überlassen (im Anschluß an BAG 1972-10-09 3 AZR 318/72 = NJW 1973, 343 und BGH 1974-02-21 II ZB 13/73 = NJW 1974, 861; entgegen BGH 1965-02-12 IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148 und BGH 1965-04-02 V ZR 89/64 = VersR 1965, 597).
- BPatG, 04.11.2010 - 35 W (pat) 6/09 Sollte der Verfahrensbevollmächtigte die Tagespost des 22.10.2007 und damit das von der Beschwerdeführerin stammende Schreiben entgegen seiner anwaltlichen Verpflichtung nicht selbst sofort darauf überprüft haben, ob dort eine eilige, sofort zu bearbeitende Sache enthalten ist, könnte ihn das ebenso wenig entlasten (…Busse a. a. O., § 123 Rn. 41 m. w. N; BGH Beschluss vom 19. Januar 1989, X ZB 22/88, abzufragen über juris Das Rechtsportal; BGH NJW 1974, 861), wie wenn er den Fristablauf nur übersehen haben sollte.
Rechtsprechung
BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Verweigerung von Amtshilfe durch Gewerbe-und Aufsichtsbehörden - Anforderungen an die Verletzung einer Amtspflicht gegenüber einen Dritten - Zweck der Amtspficht
- VersR (via Owlit)
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
- BGH, 12.07.1974 - III ZR 13/72
Papierfundstellen
- MDR 1974, 566
- VersR 1974, 666
- DVBl 1974, 592
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71
Staatshaftung für Lehrer
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Die Pflicht der im Beamtenverhältnis zum Land stehenden Lehrer an höheren Schulen, die Schulgebäude schonend zu behandeln, ist - entschieden für Bayern - keine Amtspflicht, die den Lehrern gegenüber den Gemeinden obliegt, die Träger des Sachaufwands für die Schulen sind (BGHZ 60, 371).Andere Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich (vgl. BGHZ 60, 371, 376/7).
- BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
Amtspflichten der Versicherungsämter
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Das ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insbesondere in den folgenden Fällen entwickelt worden ist: Die kommunalen Versicherungsämter erfüllen beispielsweise bei der Beurkundung und Prüfung von Rentenanträgen aufgrund der Sozialversicherung keine Amtspflichten, die ihnen den Sozialversicherungsträgern gegenüber obliegen (BGHZ 26, 232). - BGH, 05.05.1958 - III ZR 125/57
Amtspflichten der Gemeinden (SHG)
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Die Gemeinden erfüllen bei Erledigung der Aufgaben zur Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes keine Amtspflichten, die ihnen gegenüber der Bundesrepublik obliegen, die die Kosten des Lastenausgleichs trägt (BGHZ 27, 210). - BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59
Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Bei der Umsiedlung der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Bundesrepublik, die der sachgerechten Verteilung der Flüchtlingslasten unter allen Ländern diente, oblagen trotzdem den Bediensteten des Abgabelandes keine Amtspflichten gegenüber dem Aufnahmeland (BGHZ 32, 145). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 178/65
Zurückweisung einer Berufung in Sachen Unfallverhütungsvorschriften als Schutz …
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Auch ist die Pflicht der technischen Beamten der Bundespost, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten, nicht eine Amtspflicht, die den Postbeamten gegenüber der Berufsgenossenschaft obliegt, um diese vor geldlichen Aufwendungen zu schützen (BGH Warn 1967 Nr. 280 = NJW 1968, 641).
- BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines …
Im allgemeinen werden die unter den verschiedenen Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Pflichten jedoch lediglich solche sein, die eine ordentliche Verwaltung gewährleisten sollen; eine solche Körperschaft ist nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (Senatsurteil vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666).der Verpflichtung des Gewerbeaufsichtsamtes zur Leistung von Amtshilfe bei der Durchführung von Maßnahmen der Unfallverhütung im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft (Senatsurteil vom 21. Januar 1974 a.a.O);.
- BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00
Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung
Eine solche Körperschaft ist - wie das Berufungsgericht ebenfalls im Ansatz richtig sieht - nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (Senatsurteile BGHZ 116, 312, 315 und vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666). - OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01
Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie
Im allgemeinen werden die unter den verschiedenen Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Pflichten jedoch lediglich solche sein, die eine ordentliche Verwaltung gewährleisten sollen; eine solche Körperschaft ist nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (BGH, Urt. v. 21.01.1974, Az.: III ZR 13/72, MDR 1974, 566).Die Interessen der Beteiligten sind hier nicht gleichgerichtet (vgl. zur Gleichgerichtetheit der Interessen: BGH, BGHZ 32, 145; MDR 1974, 566; BGHZ 60, 371; BGH, Urteil v. 16.5.1983, Az.: III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, 254 f.; BGH, Urteil v. 3.11.1958, Az.: III ZR 139/57, BGHZ 28, 297; BGH, Urteil v. 7.5.1956, Az.: III ZR 249/54, LM Nr. 2 § 839 (Fm) BGB).
- OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 344/18
Unterlagen verspätet überlassen: Vermessungsingenieur erhält keinen …
Voraussetzung dafür ist, dass der für die haftpflichtige Behörde tätige Beamte ihr gegenüber bei der Erledigung der Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.01.1974 - III ZR 13/72; Urteil vom 12.12.1991 - III ZR 18/91).*).Voraussetzung dafür ist, dass der für die haftpflichtige Behörde tätige Beamte ihr gegenüber bei der Erledigung der Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1974 - III ZR 13/72 - DVBl. 1974, 592 = VersR 1974, 666 f..; Urteil vom 12.12.1991 - III ZR 18/91 - BGHZ 116, 312 ff.; von Einem, Amtshaftungsansprüche zwischen Hoheitsträgern, BayVBl. 1994, 486 ff., 486).
- BGH, 06.11.1986 - III ZR 120/85
Drittbezogenheit der Amtspflichten der Bediensteten einer Besoldungsstelle
Daran fehlt es, wenn die Erledigung des Dienstgeschäfts, bei der die Amtspflichtverletzung erfolgt ist, der Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe des Dienstherrn des Beamten und der von der Pflichtverletzung betroffenen Körperschaft dient, sie also "gleichsinnig" zusammenwirken und nicht widerstreitende Interessen verfolgen (Senatsurteile BGHZ 26, 232, 234; 27, 210, 211; 32, 145, 146 f; 60, 371, 372 f; 87, 253, 254 f [BGH 16.05.1983 - III ZR 78/82]; vom 25. April 1960 - III ZR 65/57 - VersR 1960, 750, 751; vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666; vom 26. Mai 1977 - III ZR 82/75 - VersR 1977, 765, 766). - BGH, 26.05.1977 - III ZR 82/75
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung - …
Dem Bediensteten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft können, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgeführt hat (vgl. BGHZ 26, 232, 234; 32, 145, 146; 60, 371; DVBl 1974, 592), Amtspflichten im Sinne des § 839 BGB auch gegenüber einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts obliegen.
Rechtsprechung
BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer Rechtsprechung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 702
- MDR 1974, 566
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.02.1963 - 4 StR 497/62
Verfassungsmäßigkeit des § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73
Damit sind die Vorlagevoraussetzungen entfallen, und die Sache ist an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückzugeben (vgl. für den Fall, daß das andere-Oberlandesgericht auf Antrage erklärt, an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht festhalten zu wollen: BGHSt 14, 319; 18, 268 [269]; Beschl. v. 9.12.60 - 1 StR 359/60 - mitgeteilt NJW 1961, 704 Nr. 54;… zustimmend Jansen, FGG 2. Aufl. § 28 Rn. 31 zu FN 99;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 28 Rn. 32). - BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73
Damit sind die Vorlagevoraussetzungen entfallen, und die Sache ist an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückzugeben (vgl. für den Fall, daß das andere-Oberlandesgericht auf Antrage erklärt, an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht festhalten zu wollen: BGHSt 14, 319; 18, 268 [269]; Beschl. v. 9.12.60 - 1 StR 359/60 - mitgeteilt NJW 1961, 704 Nr. 54;… zustimmend Jansen, FGG 2. Aufl. § 28 Rn. 31 zu FN 99;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 28 Rn. 32). - BayObLG, 19.07.1973 - BReg. 2 Z 32/73
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73
Inzwischen hat derselbe Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in einer neuen Entscheidung (Beschl. v. 19.7.73 - BReg 2 Z 32/73, MittBayNot 1973, 216 = WM 1973, 1314) seine im früheren Beschluß vertretene Auffassung aufgegeben. - BGH, 09.12.1960 - 1 StR 359/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73
Damit sind die Vorlagevoraussetzungen entfallen, und die Sache ist an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückzugeben (vgl. für den Fall, daß das andere-Oberlandesgericht auf Antrage erklärt, an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht festhalten zu wollen: BGHSt 14, 319; 18, 268 [269]; Beschl. v. 9.12.60 - 1 StR 359/60 - mitgeteilt NJW 1961, 704 Nr. 54;… zustimmend Jansen, FGG 2. Aufl. § 28 Rn. 31 zu FN 99;… Keidel, FGG 10. Aufl. § 28 Rn. 32). - BayObLG, 09.08.1972 - BReg. 2 Z 41/72
Auszug aus BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73
Da das Oberlandesgericht die Frage abweichend von einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschl. v. 9.8.72 - BReg 2 Z 41/72, BayObLGZ 1972, 277 = NJW 1972, 2185 = WM 1973, 30) bejahen wollte, hat es die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
- OLG Zweibrücken, 30.10.2002 - 3 W 192/02
Akteneinsicht: Kein Recht des nicht enterbten Halbbruders des Erblassers auf …
1 Z 22/82">1 Z 22/82 - (abgedruckt in Rpfleger 1982, 345) dieselbe Rechtsauffassung zugrunde gelegt, die auch der Senat vertritt (zum Wegfall der Vorlagepflicht in einem solchen Fall vgl. BGH NJW 1974, 702;… Keidel/Kahl aaO § 28 Rdnr. 22): Das Gericht hat nämlich auf weitere Beschwerde die Auffassung der Vorinstanzen gebilligt, der damalige Antragsteller - ein Enkel der Erblasserin - habe kein berechtigtes Interesse an der Einsicht der Nachlassakten, weil er sowohl als testamentarischer Erbe als auch als gesetzlicher Erbe ausscheide. - BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sind somit entfallen (vgl. etwa BGHZ 111, 199, 201; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1974 - II ZB 2/73 - NJW 1974, 702); die Sache ist deshalb an das vorlegende Oberlandesgericht zurückzugeben. - BGH, 16.02.1977 - IV ZB 18/76
Wirksamkeit der Vormundschaft nach dem Tod eines Elternteils
Da hierdurch die Vorlagevoraussetzungen entfallen sind, war die Sache an das vorlegende Oberlandesgericht zurückzugeben (vgl. BGH NJW 1974, 702).